Juli 2024
Wimpelordnung
für das Zeltlager der Messdienergemeinschaft St. Petrus Lastrup
Präambel

Alle Gäste und Freunde des Zeltlagers der Messdienergemeinschaft St. Petrus Lastrup sind im Rahmen der Wimpelordnung im Zeltlager herzlich willkommen.
Über allem steht die Sicherheit und Unversehrtheit aller Lagerteilnehmer, Gäste und Angreifer. Die nachstehende Wimpelordnung wird von allen Beteiligten als verbindlich
anerkannt.

  1. Der Wimpel wird an Wochentagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 2.00 Uhr aufgestellt. Am Wochenende (Freitag & Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 3.00 Uhr aufgestellt. Nur zu diesen Zeiten sind Angriffe auf den Wimpel erlaubt.

  2. Gruppen, mit mehr als 10 Personen, müssen sich bei der Lagerleitung für den Angriff anmelden.

  3. Auf dem Zeltplatz besteht ein generelles Rauch-, Cannabis- und Alkoholverbot für Lagerteilnehmer, Gäste und Angreifer.

  4. Bei schlechtem Wetter oder besonderen Aktionen behält sich die Lagerleitung (oder die wachhabenden Leiter) Abweichungen von den Zeiten nach Punkt 1 vor. Am letzten Abend im Zeltlager sowie am Abend nach dem Besuchersonntag wird keine Wimpelwache durchgeführt.

  5. Die Wimpelwache wird nur von den Diensthabenden durchgeführt. Bei besonderen Situationen können zusätzliche Wachen bestimmt werden.

  6. Sobald ein Angreifer gefangen wurde und der Wimpel durch den Angreifer nicht mehr erreicht werden kann, ist der Angriff abgewehrt. Ein erneuter Angriff darf durch den Gefangenen in der gleichen Nacht nicht nochmals erfolgen. Während der Zeit des Zeltlagers darf ein Angreifer die Zahl von drei erfolglosen Angriffen nicht überschreiten. Sollte jemand zum 4.mal erfolglos angreifen, zieht dieses eine (für die Lagerteilnehmer vergnügliche) Strafe mit sich, die von der jeweiligen Wache festgesetzt wird (Fesseln am Lagerkreuz, einschmieren mit Zahnpasta oder anderen geeigneten Stoffen usw.).

  7. Die Lagerleiter*innen behalten sich vor, den Angriff mit dem Ausruf “Stop” abzubrechen und sofort zu beenden.

  8. Bei einem Angriff ist besonders Rücksicht auf die jüngeren und schwächeren Teilnehmer zu nehmen. Sollte ein Angriff außer Kontrolle geraten, wird dieser sofort beendet. Überfälle mit kriegs- oder gewaltverherrlichenden Masken (z.B. Strumpfmasken) und Gegenständen sind nicht erlaubt. Erlaubt sind selbstverständlich andere Kostümierungen wie z.B. Karnevalsverkleidungen.

  9. Der Wimpel gilt als erobert, wenn er mit dem dazugehörigen Holzpflock aus dem Zeltlager entwendet, und nicht wieder eingeholt wird. Er ist bis zum nächsten Tagesabschluss (22:00 Uhr) einzulösen. Ein angemessener Einsatz wird von der Lagerleitung festgelegt. Der Wimpel ist pfleglich zu behandeln.

  10. Zelte und jegliches Lagerinventar sind für Nichtlagerteilnehmer absolut tabu. Zelte sind weder zu betreten, noch zu beschädigen. Schlafende Lagerteilnehmer zu wecken ist streng verboten. Selbstverständlich dürfen keine Lagerteilnehmer als „Geiseln“ genommen werden.

  11. Falls im Rahmen eines Angriffs persönliche Sachen von Lagerteilnehmern abgegeben werden sollen, wird gebeten, diese in einer Tasche oder Tüte zu verpacken, sie mit dem Namen des Lagerteilnehmers zu beschriften und bei der Wache abzugeben. Am anderen Morgen werden dem Lagerteilnehmer die persönlichen Sachen direkt ausgehändigt.

  12. Gäste, die das Zeltlager überfallen oder besuchen, verpflichten sich, bei möglichen Übernachtungen in der Umgebung, die Plätze und Wege sauber zu halten. Bei Übernachtungen auf anderen Plätzen ist das Einverständnis des Platzbesitzers einzuholen. Das Zeltlagerprogramm darf nicht gestört werden.

  13. Ein Befahren des Zeltlagerplatzes durch Angreifer oder Gäste mit motorisierten
    Fahrzeugen ist im Rahmen eines Angriffs in keinem Fall gestattet.

  14. Nach einem erfolglosen Angriff begeben sich die Angreifer umgehend ins LHQ oder verlassen das Zeltlager.

  15. Das Hausrecht übt die Lagerleitung aus.